Jugendschutz
Als Veranstalter des Ringinger Herbstfestes sind wir stets bestrebt, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze unserer Jugendlichen einzuhalten. Deshalb gilt bei der Veranstaltung „Ringo Boom!“ am Freitag, den 11. September 2026 folgende Regelung:
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Veranstaltung alleine bis 24:00 Uhr besuchen und müssen den Veranstaltungsort spätestens dann verlassen.
Möchte der Jugendliche zwischen seinem 16. und 18. Lebensjahr länger als 24.00 Uhr bis max. zum Veranstaltungsende anwesend sein, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Begleitung durch einen volljährigen Erziehungsberechtigten (i. d. R. Vater oder Mutter)
- Erziehungsberechtigter muss mindestens so lange in unmittelbarer Nähe am Veranstaltungsort anwesend sein wie der Jugendliche selbst
- Erziehungsberechtigter muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen gewährleisten zu können (eigener Alkoholkonsum) und ist für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes mitverantwortlich (z. B. kein Konsum branntweinhaltiger Getränke sowie von Tabakwaren unter 18 Jahren)
- Beide müssen sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) ständig ausweisen können (z. B. bei Kontrolle durch das Sicherheitspersonal)
- Erziehungsbeauftragung an eine volljährige Person (sog. „Mutti-Zettel“)
- Möglichkeit der vorübergehenden, einmaligen Übertragung eines Teils der Aufsichtspflicht für eine begrenzte Zeit an eine andere, volljährige Person
- Erziehungsbeauftragter soll den Eltern gut bekannt sein und genügend erzieherische Kompetenz besitzen, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können.
- Erziehungsbeauftragung pro Person nur für 1 Jugendlichen möglich
- Vereinbarungen mit den Eltern (z. B. bezüglich des Hin- und Rückwegs sowie Dauer des Aufenthalts) sind verbindlich einzuhalten.
- Die unter a) genannten Voraussetzungen gelten auch für den Erziehungsbeauftragten; allerdings müssen noch folgende, weitere Bedingungen erfüllt sein:
- Erteilung Erziehungsbeauftragung durch Erziehungsberichtigen (📃Formular)
- Erstellung Ausweiskopie des im Formular genannten Erziehungsberechtigten
- Jugendlicher muss die Erziehungsbeauftragung, die Ausweiskopie und seinen eigenen Ausweis ständig mit sich führen (z. B. Kontrolle Sicherheitspersonal)