Jugendschutz

Als Veranstalter des Ringinger Herbstfestes sind wir stets bestrebt, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze unserer Jugendlichen einzuhalten. Deshalb gilt bei der Partynacht am Freitag folgende Regelung:

Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen künftig nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (also i. d. R. Vater oder Mutter) die Tanzveranstaltung besuchen. Solange sich der Jugendliche im Zelt befindet muss die personensorge–berichtigte Person ebenfalls im Zelt anwesend sein!

Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24:00 Uhr besuchen. Möchte der Jugendliche länger als 24.00 Uhr anwesend sein, gilt dieselbe Regelung wie bei Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Die zeitweise Übertragung der Erziehungsberechtigung auf einen benannten Erziehungsbeauftragten (z. B. Geschwister, Freunde, usw.) ist daher beim Ringinger Herbstfest grundsätzlich nicht mehr möglich.

 

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